Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium für die Städte Metzingen und Bad Urach sowie für die Gemeinden Dettingen an der Erms, Grabenstetten, Grafenberg und Hülben.
Er ist an die formellen und materiellen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), sowie an diese Vorschriften ergänzenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Verordnungen, insbesondere an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden.
Aufgaben des Gutachterausschusses sind nach § 193 BauGB:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte der Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten