Die Datenerhebung erfolgt aufgrund § 6 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Metzingen.

Grundstückseigentümer:
Bei mehreren Eigentümern (z.B Eigentümergemeinschaften, GbR) den Eigentümer angeben, der Bescheidempfänger sein soll.
Mieter wenden sich bitte an den Vermieter bzw. Hausverwalter.
 
Bestellen oder Ändern von Behältern für folgendes Grundstück:
(falls abweichend von der Adresse des Grundstückseigentümers)
 
Tragen Sie bitte im entsprechenden Feld die Anzahl ein:
Restmüllbehälter
60 l
120 l
240 l
1100 l
 
Bio-Tonne
60 l
120 l
240 l
 
Papiertonne
240 l
1100 l
 
Die Änderung soll ab folgendem Datum ausgeführt werden:
 
Eigenkompostierung
Wird die Biotonne nicht genutzt, müssen alle auf dem Grundstück anfallenden komostierbaren Bioabfälle selbst kompostiert werden. Den Beauftragten der Stadt wird jederzeit die Eigenkompostierung auf folgendem Grundstück in Metzingen nachgewiesen:
 
*) Pflichtfeld
 

Bitte belassen Sie dieses Feld unverändert.