Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

WICHTIG - die IHK Reutlingen bittet:

  • Anträge vollständig ausfüllen
  • Anträge richtig begründen -  die existenzbedrohende Wirtschaftslage muss dargelegt werden, ein schlichter Verweis auf die Corona-Pandemie ist kein ausreichender Grund für eine Förderung
  • Zudem kommt oft die Frage auf, ob Firmen in die Berechnung ihres Liquiditätsengpasses auch eine bestehende und bisher nicht genutzte Kreditlinie ihrer Hausbank einrechnen müssen. Das ist nicht der Fall.

Alle Informationen dazu erhalten Sie hier

Erleichterung bei Förderbedingungen

Weitere Informationen und Hilfe für Gewerbetreibende


NEU: Wirtschaftsministerium startet Krisenberatung Corona für kleine und mittlere Unternehmen

Das Wirtschaftsministerium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit der neuen "Krisenberatung Corona". Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (klicken Sie bitte hier).