Stadtverwaltung macht Türen in Kitas kindersicher


Wer sich schon einmal die Finger im Türspalt gequetscht hat, weiß, wie schmerzhaft das sein kann. Damit das den Metzinger Kita-Kindern in Zukunft nicht passiert, hat die Stadtverwaltung in den Kindertageseinrichtungen an insgesamt 130 Türen einen sogenannten Fingerklemmschutz angebracht.

Dieser Fingerklemmschutz verhindert, dass sich kleine Kinderhände im Spalt zwischen Türblatt und Zarge einklemmen. „Dafür montieren wir einen festen, abwaschbaren Spannstoff auf der Bandgegenseite der Tür über die Türangeln“, erklärt Christian Stäblein. Er ist Gebäudemanager bei der Stadt Metzingen. „Beim Öffnen und Schließen der Türen spannt sich der Stoff oder rollt sich zusammen. Damit ist der Spalt dauerhaft verschlossen, ohne die Funktion der Tür zu beeinträchtigen“. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme lagen bei 33.000 Euro.

Gesetzliche Vorgaben für Kindersicherheit bei Türen

Für Kindertageseinrichtungen gilt die DGUV-Regel 102-602 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Regel fordert, dass Türen kindgerecht und sicher gestaltet sein müssen. Das bedeutet, dass alle Türen mit sogenannten Nebenschließkanten, zu denen Kinder Zugang haben, mit einem Klemmschutz zu versehen sind. Dieser Fingerklemmschutz verhindert Quetsch- und Scherstellen an Türen, die zu schweren Verletzungen führen können.