Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuerfestsetzung


Die Bodenrichtwerte sind ab KW34 öffentlich über das zentrale Bodenrichtwertsystem in Baden-Württemberg „Boris-BW“ unter www.gutachterausschuesse-bw.de oder  www.metzingen.de/bodenrichtwerte abrufbar.

Die Reform der Grundsteuer erfordert eine neue Feststellung der Grundsteuerwerte zum Stichtag 1. Januar 2022. Aus diesem Grund müssen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abgeben.

Weitere Informationen dazu gibt es hier:
www.grundsteuer-bw.de
www.steuerchatbot.de

Durch die Ermittlungen von Grundsteuerwert und Steuermessbetrag berechnen die Kommunen den Hebesatz und versenden anschließend die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen. Somit kann erst in den nächsten Jahren die zu zahlende Grundsteuer erfragt werden.