Grundsteuerreform – Gemeinderat beschließt neue Hebesätze


Dies wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. April 2018 festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist.

Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt (Länderöffnungsklausel). Für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird das Bundesmodell angewandt. Der politische Wunsch: Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens bei den Städten und Gemeinden gegenüber dem Jahr 2024 kommen, die sogenannte Aufkommensneutralität.

Diesem Wunsch ist der Gemeinderat der Stadt Metzingen nachgekommen und hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 einen neuen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen.

Zur künftigen Berechnung der Grundsteuer:

Die neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg wird ab dem 1. Januar 2025 nach dem modifizierten Bodenwertmodell berechnet. Hier eine vereinfachte Übersicht der Berechnungsschritte:

Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermitteln:

Die Grundstücksfläche ist die Größe des Grundstücks in Quadratmetern.

Der Bodenrichtwert ist der Wert des Bodens pro Quadratmeter, der von den Gutachterausschüssen der Kommunen zum 01.01.2022 ermittelt wurde.

Grundsteuerwert berechnen:

Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

Steuermesszahl anwenden:

Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor, der je nach Art des Grundstücks variiert. Für Grundstücke beträgt sie 1,3 Promille, bei überwiegender Wohnnutzung gibt es eine Ermäßigung auf 0,91 Promille.

Grundsteuermessbetrag berechnen:

Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten.

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt und ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen.

Hebesatz der Kommune anwenden:

Der Hebesatz wird von den Kommunen festgelegt und bestimmt letztlich die Höhe der Grundsteuer.

Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer B lautet also:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Kommune

Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes für die Grundsteuer A erfolgt künftig durch ein sogenanntes typisierendes Ertragswertverfahren, bei dem der sogenannte Ertragswert des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebs von der Finanzverwaltung ermittelt wird.

Zu den Hebesätzen in Metzingen:

Bei der Neukalkulation der Hebesätze wurde zugrunde gelegt, dass es bei der Stadt insgesamt durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Das gesamte Grundsteueraufkommen der Stadt soll vielmehr in 2025 gleich hoch sein, wie im Jahr 2024 (sogenannte Aufkommensneutralität). Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, müssen die Hebesätze in ihrer Höhe neu festgelegt werden, da sich die Berechnungsgrundlagen, grundlegend geändert haben.

Grundsteuer B:

Aufkommensneutral bedeutet in diesem Zusammenhang somit nicht die Aufkommensneutralität beim einzelnen Grundstückseigentümer. Aufgrund der neuen Berechnungsmethode des Grundsteuermessbetrags wird es zu Belastungsverschiebungen kommen. Demnach werden diverse Steuerpflichtige künftig mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger. Durch die Einführung des Bodenwertmodells in Baden-Württemberg ist der Bebauungszustand eines Grundstücks im Gegensatz zur bisherigen Bewertung künftig unbeachtlich. Es werden lediglich die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert zur Wertfeststellung herangezogen. Insbesondere Eigentümer von großen Grundstücken werden künftig in der Regel stärker belastet, während, beispielsweise Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Gewerbegrundstücke künftig in der Regel weniger bezahlen müssen.

Basis für die Ermittlung der neuen Hebesätze sind die der Stadtverwaltung vom Finanzamt übermittelten neuen Grundsteuermessbeträge. Anhand dieser Daten wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz für das Jahr 2025 ermittelt. Dieser beträgt 285 % und wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 beschlossen.

Grundsteuer A:

Da die vom Finanzamt übermittelte Datengrundlage für die Ermittlung des Hebesatzes zur Grundsteuer A derzeit noch nicht aussagekräftig ist, wurde dieser auf Basis der bisherigen Ermittlung vorläufig und unverändert auf 280 % festgesetzt. Die genaue Ermittlung soll im Folgejahr nachgeholt werden, sobald aussagekräftige Datengrundlagen bestehen.

Neue Grundsteuerbescheide:

Aufgrund der Grundsteuerreform und des neu festgelegten Hebesatzes erhalten alle Steuerpflichtigen in den nächsten Wochen einen neuen Grundsteuerbescheid von der Stadt.

Informationen und Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Steuern und Stadtkasse, unter 07123/395-1428 oder per E-Mail: steuern(at)metzingen.de .

Informationen und Fragen zum Bodenrichtwert beantworten die die Kolleginnen und Kollegen des Gutachterausschuss Metzingen, unter 07123/395-4200 oder per E-Mail unter: gutachterausschuss(at)metzingen.de .

Fragen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags können beim Finanzamt Bad Urach gestellt werden.

FAQs

Wie lautet der neue Hebesatz ab 2025?

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): 280 % (bislang 280 %)

Grundsteuer B (bebautes und unbebautes Bauland): 285 % (bislang 400 %)

Das gesamte Grundsteueraufkommen der Stadt soll vielmehr in 2025 gleich hoch sein, wie im Jahr 2024 (sogenannte Aufkommensneutralität). Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, müssen die Hebesätze in ihrer Höhe neu festgelegt werden, da sich die Berechnungsgrundlagen, grundlegend geändert haben.

Was hat sich geändert?

Die Berechnung der neuen Grundsteuer basiert auf einem modifizierten Bodenwertmodell. Relevant hierfür sind die Grundstücksfläche und der jeweilige Bodenrichtwert. Nicht mehr relevant ist jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.

Wie wird die Grundsteuer B berechnet?

Die neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg wird ab dem 1. Januar 2025 nach dem modifizierten Bodenwertmodell berechnet. Hier eine vereinfachte Übersicht der Berechnungsschritte:

Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermitteln:

Die Grundstücksfläche ist die Größe des Grundstücks in Quadratmetern.

Der Bodenrichtwert ist der Wert des Bodens pro Quadratmeter, der von den Gutachterausschüssen der Kommunen zum 01.01.2022 ermittelt wurde.

Grundsteuerwert berechnen:

Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

Steuermesszahl anwenden:

Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor, der je nach Art des Grundstücks variiert. Für Grundstücke beträgt sie 1,3 Promille, bei überwiegender Wohnnutzung gibt es eine Ermäßigung auf 0,91 Promille.

Grundsteuermessbetrag berechnen:

Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten.

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt und ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen.

Hebesatz der Kommune anwenden:

Der Hebesatz wird von den Kommunen festgelegt und bestimmt letztlich die Höhe der Grundsteuer.

Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer B lautet also:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Kommune

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Das gesamte Grundsteueraufkommen der Stadt soll in 2025 in etwa gleich hoch sein, wie im Jahr 2024 (sogenannte Aufkommensneutralität). Aufkommensneutral bedeutet in diesem Zusammenhang somit nicht die Aufkommensneutralität beim einzelnen Grundstückseigentümer. Aufgrund der neuen Berechnungsmethode des Grundsteuermessbetrags wird es zu Belastungsverschiebungen kommen. Demnach werden diverse Steuerpflichtige künftig mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger.

Wann bekomme ich den neuen Bescheid für die Grundsteuer?

Aufgrund der Grundsteuerreform und des neu festgelegten Hebesatzes erhalten alle Eigentümer bis spätestens Mitte Februar einen neuen Grundsteuerbescheid.