Der gemeinsame Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium. Er ist nur an die formellen und materiellen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), sowie an diese Vorschriften ergänzenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Verordnungen, insbesondere an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden.
Aufgaben des Gutachterausschusses sind nach § 193 BauGB:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte der Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Wichtige Information zu den Bodenrichtwerten 2021 für die Grundsteuererklärung zum 31.10.2022:
Für die Gemeinden Bad Urach, Dettingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hülben und Metzingen werden die aktualisierten Bodenrichtwerte 2021 aus technischen Gründen leider nicht zum 1. Juli zur Verfügung stehen. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Metzingen arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Deshalb auch die Bitte, nur in dringenden Angelegenheiten Kontakt mit den Gemeinden aufzunehmen. Sobald die Daten vorliegen, wird die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses umgehend über Presse, Webseite und Mitteilungsblatt darüber informieren.