Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium. Er ist nur an die formellen und materiellen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), sowie an diese Vorschriften ergänzenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Verordnungen, insbesondere an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden.
Aufgaben des Gutachterausschusses sind nach § 193 BauGB:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte der Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten