Was können Sie als Gewässeranlieger für das Gewässer tun?

Es gibt einiges zu beachten, wenn man ein Grundstück an einem Gewässer hat. So gehören Komposthaufen, Holzlager und Strohballen nicht ans Gewässer. Solche Ablagerungen können weggeschwemmt werden, sich verkeilen und dann Auslöser für Hochwasserschäden sein.  Auch bauliche Anlagen wie Hütten, Zäune, Treppen und Uferverbauungen sowie Rohre zur Überfahrt gehören nicht an und in das Gewässer. Auch hier muss ein ein Abstand zum Gewässer innerorts von mindestens 5 m und außerorts von mindestens 10 m ab Böschungsoberkante eingehalten werden. Der Zugang zum Gewässer muss für die Unterhaltungspflichtigen, z. B. für die Gehölzpflege jederzeit möglich sein.

Alle Tipps und Informationen für Gewässeranlieger gibt es hier:

Broschüre Tipps und Informationen

Ansprechpartner:

Herr
Maximilian Kromm
Grünflächen und Straßenbau
Zimmer N 307

Stadt Metzingen
Stuttgarter Straße 2 - 4
72555 Metzingen
Gebiet: Innenstadt