Auskunftssperre
Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Bürgerbüro der Stadt Metzingen eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient.
Die Auskunftsperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Melderegister vermerkt.