Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung:

  • Ausgefülltes Formular zur Vollmacht
  • Einen gültigen Personalausweis / Pass von Vollmachtgeber
  • Einen gültigen Personalausweis / Pass von Bevollmächtigte
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Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
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Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

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Kosten/Leistung

6,80 €  für eine Bescheinigung.

Gebührenfrei für Rentenzwecke.

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Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung
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Zugehörigkeit zu
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