Eheschließung

Die förmliche Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) muss beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Verlobten erfolgen. Informieren Sie sich vorher bei Ihrem Wohnortstandesamt, welche Unterlagen für Ihre standesamtliche Trauung notwendig sind.
Bitte Sie bei Ihre Planung, dass für Urkunden Überprüfungen oder im Befreiungsverfahren mit Auslandsbezug ein erheblicher Zeitaufwand notwendig ist. 

Planen Sie Ihren Hochzeitstermin erst dann verbindlich, wenn die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgt ist. Erst zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine definitive Zusage über den Hochzeitstermin.

Sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Standesamt um die Eheschließung anzumelden. Die Anmeldung soll persönlich durch beide Verlobte erfolgen und kann nur aus wichtigen Gründen u. U. schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, d. h. in diesem Zeitraum sollte Ihre Hochzeit stattfinden. Vormerkungen über einen Wunschtermin werden soweit als möglich berücksichtigt

Die Trauungen finden jeden Freitag (außer an Feiertagen) zu den Uhrzeiten 10.00 Uhr, 10.45 Uhr und 11.30 Uhr statt.
Zusätzlich bieten wir Eheschließungen an insgesamt 10 Samstagen des Jahres an. Die Hochzeiten finden ab 11.00 Uhr statt.
Die Samstagstermine sind festgelegt und finden abwechselnd in

  • Metzingen (6 Samstage -  Alter Ratssaal)
  • Glems (2 Samstage - Dorfgemeinschaftshaus)
  • Neuhausen (2 Samstage – Bindhof, Eugen-Rühle-Zimmer)

statt.

Der entsprechende Monat und der Ort kann direkt im Standesamt erfragt werden.

Soll Ihre Trauung nicht am Standesamt Ihres Wohnortes stattfinden, werden die Anmeldeunterlagen dem Standesamt des Hochzeitsortes übersandt.

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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung der Eheschließung aktuell ausgestellte Urkunden vorgelegt werden.

  • beglaubigte Abschrift, aktuell, aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (bspw. Einbürgerungsurkunde oder Spätaussiedlerbescheinigungen)

Ist ein Partner geschieden:

  • Eheurkunde der vorangegangenen Ehen mit Scheidungsvermerk oder
  • beglaubigte Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuches mit Scheidungseintrag (bei ausländischen Scheidungen muss diese für den deutschen Rechtsbereich bereits anerkannt sein, ggf. ist die Anerkennung vorher durchzuführen)

Gleiches gilt für Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.


Ist ein Partner verwitwet:

  • Eheurkunde mit Sterbevermerk oder
  • begl. Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuches mit Sterbeeintrag od.
  • Eheurkunde mit Sterbeurkunde

Bei gemeinsamen Kindern sind Besonderheiten zu beachten (dies wird im Einzelfall persönlich besprochen). Hier können außer den u. a. Urkunden weitere Unterlagen notwendig sein:

  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunde mit ggf. vorher abgegebenen Erklärungen
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Frist/Dauer

Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig.

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Kosten/Leistung
  • Anmeldung zur Eheschließung, deutsches Recht 65,00 Euro
  • Anmeldung zur Eheschließung unter Beachtung ausländ. Rechts 110,00 Euro (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
  • Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländ. Recht zu beachten und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 130,00 Euro
  • Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,00 Euro
  • Erklärungen zur Namensführung 40,00 Euro
  • Eidesstattliche Versicherungen 35,00 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung 10,00 Euro
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 20,00 Euro
  • Eheurkunde (deutsch und international) 20,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb üblicher Öffnungszeiten 110,00 Euro
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Zugehörigkeit zu