Erschließungsbeiträge

Die der Stadt entstehenden Kosten für die Erschließung von Neubaugebieten werden teilweise den Grundstückseigentümern weiterberechnet.
Im Einzelfall werden Neubaugebiete auch von privaten Erschließungsträgern im Auftrag der Stadt erschlossen und abgerechnet.

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Ansprechpartner
  • Sachbearbeitung Haushalt und Betriebswirtschaft, Beiträge
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Satzung
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