Auskunft aus dem Melderegister
Auskünfte über andere Personen aus dem Melderegister werden nur auf schriftliche Beantragung ausgegeben.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Meldebescheinigung beantragen
Die Gebühr beträgt 6,00 € bei schriftlicher Anfrage.
Ab 01.04.2023
einfache Auskunft: 11€
erweiterte Auskunft: 16,20€