Maßstab für die Gestaltungsrichtlinien im öffentlichen Raum

Die Gestaltungsrichtlinien zur Möblierung im öffentlichen Straßenraum dienen dazu, mehr Qualität im Erscheinungsbild der Stadt zu erreichen und den öffentlichen Raum für Bürger und Besucher attraktiv zu machen. Einheitliche Regeln erhalten die gestalterische Qualität und Ordnung im öffentlichen Straßenraum. Dieser wird durch ausgesuchte Möblierung und stilvolle Angleichung aufgewertet und einer Überfrachtung des Straßenraums wird damit entgegen gewirkt. Die Aufenthaltsqualität in öffentlichen städtischen Zonen und auf Plätzen wird damit verbessert.
Der Gemeinderat hat diesen Gestaltungsrichtlinien in seiner Sitzung am 14.04.2011 zugestimmt. Diese bilden nun die Grundlage für die Ausstellung von Sondernutzungserlaubnissen für Warenauslagen und Außenbewirtschaftung.

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Rechtsgrundlage

Zum Downloaden:

Gestaltungsrichtlinien