Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Meldebescheinigung beantragen
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Vollmacht zur Beantragung einer Meldebescheinigung
Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung:
- Ausgefülltes Formular zur Vollmacht
- Einen gültigen Personalausweis / Pass von Vollmachtgeber
- Einen gültigen Personalausweis / Pass von Bevollmächtigte
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
6,80 € für eine Bescheinigung.
Gebührenfrei für Rentenzwecke.
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
- § 18 Meldebescheinigung