Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung:

  • Ausgefülltes Formular zur Vollmacht
  • Einen gültigen Personalausweis / Pass von Vollmachtgeber
  • Einen gültigen Personalausweis / Pass von Bevollmächtigte
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Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
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Kosten/Leistung

6,80 €  für eine Bescheinigung.

Gebührenfrei für Rentenzwecke.

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Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

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Sonstiges

Auf Antrag erhalten Sie beim Bürgerbüro eine Bescheinigung über Ihre persönlichen Daten, die im Melderegister der Stadt Metzingen eingetragen sind (Meldebestätigung, Aufenthaltsbescheinigung, Lebensbescheinigung, Haushaltsbescheinigung).

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 18 Meldebescheinigung
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Zugehörigkeit zu