Abmeldung bei der Meldebehörde
Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Eine Abmeldung muss weiterhin erfolgen, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird oder wenn ein Wegzug ins Ausland stattfindet. Die Nebenwohnung muss am Ort der alleinigen bzw. am Ort der Hauptwohnung abgemeldet werden.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Abmeldung bei der Meldebehörde
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Wohnungsgeberbestätigung
Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls abmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen wegziehen. Hierzu sind alle Ausweispapiere der Familienangehörigen notwendig. Volljährige Kinder müssen sich persönlich bei der Meldebehörde abmelden.
Für die Abmeldung benötigen Sie von allen wegziehenden Personen den Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers.
Abmeldungen sind gebührenfrei.