Abmeldung bei der Meldebehörde

Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Eine Abmeldung muss weiterhin erfolgen, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird oder wenn ein Wegzug ins Ausland stattfindet. Die Nebenwohnung muss am Ort der alleinigen bzw. am Ort der Hauptwohnung abgemeldet werden.

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Verfahrensablauf

Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls abmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen wegziehen. Hierzu sind alle Ausweispapiere der Familienangehörigen notwendig. Volljährige Kinder müssen sich persönlich bei der Meldebehörde abmelden.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Abmeldung benötigen Sie von allen wegziehenden Personen den Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers.

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Kosten/Leistung

Abmeldungen sind gebührenfrei.