Ummeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Wohnungsgeberbestätigung
Für die Ummeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Hierzu sind alle Ausweispapiere der Familienangehörigen notwendig. Volljährige Kinder müssen sich persönlich bei der Meldebehörde ummelden. Alleinerziehende müssen zur Ummeldung der mit Ihnen ziehenden Kinder Nachweise über die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes oder eine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorlegen.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Hierzu sind alle Ausweispapiere der Familienangehörigen notwendig. Volljährige Kinder müssen sich persönlich bei der Meldebehörde ummelden. Alleinerziehende müssen zur Ummeldung der mit Ihnen ziehenden Kinder Nachweise über die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes oder eine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorlegen.
Für die Ummeldung benötigen Sie von allen umziehenden Personen den Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers.