Jugendfreizeiten - Zuschuss
Die Stadt Metzingen gewährt finanzielle Hilfen, um die Jugendarbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich anzuregen und zu fördern.
Zuwendungen können öffentliche Träger, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Vereine erhalten.
Der Zuschussantrag soll spätestens zum 01. April eines Jahres unter Angabe des Leiters und der voraussichtlichen Teilnehmerzahl der Veranstaltung an die Stadt Metzingen gerichtet werden.
Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Veranstaltung ist der Zuschuss mit einer Teilnehmerliste abzurufen.