Kindertagesstätten

Kindertageseinrichtungen

Das Kindertagesbetreuungsgesetz von Baden-Württemberg definiert die Aufgabe von Kindertageseinrichtungen. Sie sollen die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern. 18 Einrichtungen stehen in Metzingen Kindern ab einem Jahr zu diesem Zwecke offen. In Einzelfällen können Kinder ab dem Alter von sechs Monaten aufgenommen werden.

Zehn Kindertageseinrichtungen stehen in der Verantwortung der Stadt Metzingen, vier in Trägerschaft der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Metzingen und jeweils eine Einrichtung wird von der Katholischen Kirchengemeinde, vom Verein Sonnenschein e. V. und und vom Naturkindergarten Grashüpfer e.V. betrieben. Die Körperbehindertenförderung Neckar-Alb e.V. trägt eine integrative Gruppe für Kinder bis 3 Jahre sowie sieben Gruppen von 3 bis 6 Jahren.
Die Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen variieren von vier Stunden täglich (Sonnenschein) bis zur Ganztagsbetreuung von 6.30 – 18 Uhr (Kindertagesstätte Am Park).

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Ansprechpartner
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Kosten/Leistung

Die von der Stadt Metzingen erhobenen Elternentgelte werden abhängig von der  Altersgruppe (0-3 Jahre oder ab 3 Jahren bis Schuleintritt) und den Betreuungszeiten festgesetzt. Der Beitrag für die jeweilige Betreuungsart wird nach einer Tabelle errechnet, die einkommensabhängig und nach Familiengröße sozial gestaffelt ist. Der Monat August ist dabei entgeltfrei.

Die Kindergartenverwaltung berät Sie in Ihrem individuellen Fall gerne über die entsprechende Festsetzung des Elternentgeltes.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu