Urkunden

Das Standesamt stellt folgende Urkunden/Bescheinigungen aus den beim Standesamt geführten Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe- und Sterberegistern) aus.

1. aus dem Geburtenregister des Geburtsortes

  • Geburtsurkunden (deutsch und international)
  • Beglaubigte Abschriften des Geburtenregisters mit Hinweisen
  • Auskünfte über die genaue Geburtszeit

2. Aus dem Sterberegister des Sterbeortes

  • Sterbeurkunden (deutsch und international)
  • Beglaubigte Abschriften des Sterberegisters mit Hinweisen

3. Aus dem Eheregister

  • Eheurkunden (deutsch/international)
  • Beglaubigte Abschriften aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch (für alle bis 31.12.2008 geschlossenen Ehen)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Eheschließung ab 01.01.2009)

Bestellung der Urkunden gegen Rechnung

Persönliche Abholung
– Sie erhalten die Urkunden nach persönlicher Vorsprache und Vorlage Ihres gültigen Ausweises direkt.

Schriftliche Anforderung – Sie übersenden das unten stehende Anforderungsformular bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post und erhalten die Urkunde zugesandt.

Anforderung per Mail – Sie übersenden das unten stehende Anforderungsformular bitte ausgefüllt und unterschrieben per Mail.  Bitte geben Sie außerdem Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

Telefonische Anforderung – unter der Telefonnummer: 07123-395-2411 /-1235 mit Angabe Ihrer Anschrift.

Wer erhält die Urkunden?
Jede in der Urkunde betroffene Person selbst und deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Kinder.
Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis oder handeln sie im Auftrag – erhalten Sie Urkunden nur gegen Vorlage einer Vollmacht. Die Urkunde wird dann an den Betreffenden übersandt.
In allen anderen Fällen ist ein berechtigtes Interesse dem Standesamt schriftlich nachzuweisen.


Vorlage der Urkunden im Ausland
Eine deutsche Urkunde die für das Ausland benötigt wird, muss unter Umständen mit einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) versehen werden. Dies klären Sie bitte mit dem ausländischen Standesamt
Für die Überbeglaubigung ist für Urkunden des Standesamtes Metzingen das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

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Ansprechpartner
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Team
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Formular & Online-Prozess
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Kosten/Leistung

20,00 Euro je Urkunde

Gebührenfrei sind Urkunden für gesetzliche Kranken-, Unfall – und Rentenversicherung und zur Beantragung Sozialhilfe

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Zugehörigkeit zu