Schwertransporte

Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit überdimensionalen Ausmaßen (Länge, Breite, Höhe und/oder Gewicht) bedürfen für Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum besonderer Erlaubnisse bzw. Genehmigungen.

Anträge von Firmen/Privatpersonen sind am Betriebsstandort/Wohnsitz oder bei der Gemeinde das Abfahrtsstandortes für den Schwertransport zu stellen.

Weitere Auskünfte, insbesondere auch über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen, erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Bußgeld und Verkehr.

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Formulare & Online-Prozesse
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Frist/Dauer
möglichst frühzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vor Transportbeginn
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Kosten/Leistung
entsprechend städtischer Gebührenordnung
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Zugehörigkeit zu