Sondernutzung an Straßen
Öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze sind grundsätzlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bei Durchführung von Versammlungen oder Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen in diesem Bereich, sind besondere Erlaubnisse durch den Fachbereich Bußgeld und Verkehr erforderlich.
Das Aufstellen von Gerüsten und Containern (z. Bsp. an einer privaten Baustelle im Gehwegbereich) ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
Werbung für Veranstaltungen durch Plakatierung, Straßenbanner und Verteilung von Handzetteln/Werbematerial fällt auch unter diese Sondernutzungserfordernisse.
10 - 14 Tage vorher beantragen
entsprechend der städtischen Gebührenordnung