Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel (z.B. Brot, Wurst, Konfitüre, Butter, Fruchtsaft), kosmetische Mittel (z.B. Lippenstift, Deo) und Bedarfsgegenstände (z.B. Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit (z.B. Herkunft, Qualität) täuschen.
Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.
Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten. Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben (z.B. Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien) entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.
Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, seine Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe abgeben.
Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.
jede untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Aulberstraße 32
72764 Reutlingen
Tel.: 07121 - 480 - 2441
Veterinaeramt(at)kreis-reutlinen.de
www.kreis-reutlingen.de