Vergnügungssteuer
Die Stadt Metzingen erhebt eine Vergnügungssteuer. Grundlage dafür ist die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungssteuersatzung.
Gegenstand ist das Aufstellen von Spiel - und Unterhaltungsgeräten an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt.
Die Steuersätze betragen monatlich für Geräte:
aufgestellt in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit |
20 v.H. * |
ohne Gewinnmöglichkeit |
80 € |
aufgestellt an anderen Orten mit Gewinnmöglichkeit |
20 v. H * |
ohne Gewinnmöglichkeit |
40 € |
Steuerfrei sind Billiardtische, Tischfußballgeräte und auch Spielgeräte auf Jahrmärkte, Volksfesten, Messen oder ähnliche Veranstaltungen sowie Geräte die ausschließlich für Kleinkinder bestimmt sind z.B. Schaukeltiere usw.
* der elektronisch gezählten Bruttokasse
Bei Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich an die Stadtkasse