Vergnügungssteuer
Die Stadt Metzingen erhebt eine Vergnügungssteuer. Grundlage dafür ist die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungssteuersatzung.
Gegenstand ist das Aufstellen von Spiel - und Unterhaltungsgeräten an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt.
Die Steuerpflicht beginnt und endet jeweils mit dem Monat in dem das Gerät aufgestellt oder entfernt wird. Die An- und Abmeldung hat innerhalb einer Woche nach Aufstellung des Gerätes schriftlich an die Steuerabteilung zu erfolgen. Steuerschuldner ist derjenige, der die Spielgeräte und Spieleinrichtungen aufstellt.
Die Steuersätze betragen monatlich für Geräte:
aufgestellt in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit |
20 v.H. * |
ohne Gewinnmöglichkeit |
80 € |
aufgestellt an anderen Orten mit Gewinnmöglichkeit |
20 v. H * |
ohne Gewinnmöglichkeit |
40 € |
Steuerfrei sind Billiardtische, Tischfußballgeräte und auch Spielgeräte auf Jahrmärkte, Volksfesten, Messen oder ähnliche Veranstaltungen sowie Geräte die ausschließlich für Kleinkinder bestimmt sind z.B. Schaukeltiere usw.
* der elektronisch gezählten Bruttokasse
Bei Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich an die Stadtkasse