Vergnügungssteuer

Die Stadt Metzingen erhebt eine Vergnügungssteuer. Grundlage dafür ist die vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungssteuersatzung.
Gegenstand ist das Aufstellen von Spiel - und Unterhaltungsgeräten an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt.

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Ansprechpartner
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Frist/Dauer

Die Steuerpflicht beginnt und endet jeweils mit dem Monat in dem das Gerät aufgestellt oder entfernt wird. Die An- und Abmeldung hat innerhalb einer Woche nach Aufstellung des Gerätes schriftlich an die Steuerabteilung zu erfolgen. Steuerschuldner ist derjenige, der die Spielgeräte und Spieleinrichtungen aufstellt.

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Kosten/Leistung

Die Steuersätze betragen monatlich für Geräte:

aufgestellt in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit

20 v.H. *

ohne Gewinnmöglichkeit

80 €

aufgestellt an anderen Orten mit Gewinnmöglichkeit

20 v. H *

ohne Gewinnmöglichkeit

40 €

Steuerfrei sind Billiardtische, Tischfußballgeräte und auch Spielgeräte auf Jahrmärkte, Volksfesten, Messen oder ähnliche Veranstaltungen sowie Geräte die ausschließlich für Kleinkinder bestimmt sind z.B. Schaukeltiere usw.

* der elektronisch gezählten Bruttokasse

Bei Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich an die Stadtkasse

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Datenschutzhinweis
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Satzung
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Zugehörigkeit zu