Kenntnisgabeverfahren

Beim Kenntnisgabeverfahren handelt es sich um ein Verfahren, das die Genehmigung und damit die Bauverwirklichung vereinfachen und zeitlich beschleunigen soll.

Voraussetzung ist, dass für den Bereich, in dem das Bauvorhaben liegt, ein qualifizierter Bebauungsplan besteht und das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht.

Die Baugenehmigungsbehörde erhält den Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen,
behördlicherseits wird die Baumaßnahme lediglich "zur Kenntnis genommen" und der Bauherr kann nach Ablauf eines Monats mit dem Bau beginnen. Der Planfertiger/Architekt trägt die Verantwortung dafür, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten sind.


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Verfahrensablauf

Das Kenntnisgabeverfahren kann für folgende Vorhaben angewandt werden:

1. Wohngebäude
2. Sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten
3. Sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind
4. Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben (z.B. Garagen).

Erforderliche Unterlagen:

- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Bestätigungen des Entwurfverfassers und des Lageplanfertigers
- Bestätigung des Bauherren, über die Übernahme der Bauherrschaft und über die Bestellung eines
  geeigneten Bauleiters
- Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau    


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Frist/Dauer

Die Vollständigkeitsbestätigung oder Nachforderung von Unterlagen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Nach Bestätigung des Einganges der vollständigen Unterlagen kann der Bauherr

  1. bei Vorhaben, denen die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben, nach 2 Wochen
  2. ansonsten nach einem Monat

mit dem Bau beginnen.


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Kosten/Leistung

Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen

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Zugehörigkeit zu
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