Werbeanlagen - Baugenehmigungsverfahren

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind ortsfeste Einrichtungen, die der Anpreisung von Waren, Produkten, Dienstleistungen, Ideen und Bekenntnissen oder als Hinweis auf ein Gewerbe/einen Beruf dienen.

Werbeanlagen sind vor Errichtung zu genehmigen. Grundlage dafür bildet die Werbeanlagensatzung der Stadt Metzingen.

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Ansprechpartner
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Werbeanlage Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen.
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Verfahrensablauf

Als Bauvorlagen zur Genehmigung von Werbeanlagen benötigt man: 

  1. Lageplan (Maßstab 1:500)
  2. Bauzeichnungen
  3. Baubeschreibung
  4. Gegebenenfalls eine fotographische Darstellung der Umgebung und einen Standsicherheitsnachweis
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Kosten/Leistung

Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen

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Satzung
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Zugehörigkeit zu