Werbeanlagen - Baugenehmigungsverfahren
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind ortsfeste Einrichtungen, die der Anpreisung von Waren, Produkten, Dienstleistungen, Ideen und Bekenntnissen oder als Hinweis auf ein Gewerbe/einen Beruf dienen.
Werbeanlagen sind vor Errichtung zu genehmigen. Grundlage dafür bildet die Werbeanlagensatzung der Stadt Metzingen.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Werbeanlage
Als Bauvorlagen zur Genehmigung von Werbeanlagen benötigt man:
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Gegebenenfalls eine fotographische Darstellung der Umgebung und einen Standsicherheitsnachweis
Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen