Bauabnahmen und Baukontrollen
Neu errichtete Gebäude, bauliche Nutzungsänderungen und sonstige bauliche Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlußabnahme zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert.
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Fachbereichsleiter
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Nach Durchführung der Bauarbeiten bei schlussabnahmepflichtigen Bauvorhaben ist vor Inbetriebnahme eine Schlussabnahme beim jeweiligen Sachbearbeiter zu beantragen.
Die Gebühren für die Bauüberwachung und Bauabnahmen sind in der Baugenehmigungsgebühr enthalten, wenn sie amtlicherseits angeordnet sind, ansonsten sind sie nach dem Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen kostenpflichtig.