Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wenn Sie ein Wohngebäude in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, benötigen Sie hierzu eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt der Fachbereich Baurecht, dass Wohnungen oder sonstige Räume in sich entsprechend dem WEG abgeschlossene Einheiten bilden.

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Ansprechpartner
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Für eine Antragstellung werden benötigt:

Aufteilungspläne in mehrfacher Ausfertigung abhängig von Wohnungseinheiten:

Empfohlen wird eine mindestens 4-fache Ausfertigung.

  • Lageplan mit allen Gebäuden auf dem Grundstück
  • Bauzeichnungen, aus denen die Aufteilung der Gebäude sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum / Teileigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.
  • Gebäudeschnitte des Hauptgebäudes und der Nebengebäude
  • Ansichten des Hauptgebäudes und der Nebengebäude

Die aufzuteilenden Wohnungen mit den dazugehörigen Keller- und Bühnenräumen sowie gegebenenfalls Garagen sind mit einheitlichen Nummern zu kennzeichnen.

Beispiel:

Alle Räume der EG-Wohnung erhalten die Nummer "1"

Alle Räume der OG-Wohnung erhalten die Nummer "2"

Gemeinschaftliche Räume (Heizung, Keller, Flure, Treppenhäuser) sind mit "G" zu kennzeichnen.

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Zugehörigkeit zu