Fundsachen abgeben/abholen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

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Teams
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zuständige Stelle

Das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt

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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Fundsachen online suchen
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Voraussetzungen
  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
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Verfahrensablauf

Fundsachen online suchen

Die Bürgersuche ermöglicht es, in einem Umkreis von bis zu 100 km nach einem verlorenen Gegenstand zu suchen. Geben Sie einen Such-Radius und das Datum ein, seitdem Sie den Gegenstand vermissen. Wählen Sie dann die zugehörige Kategorie aus. Nachdem Sie die Suchkriterien ggf. noch präzisiert haben, starten Sie die Suche. Finden Sie im Suchergebnis einen Gegenstand, dessen Beschreibung zu dem gesuchten passt, dann erhalten Sie in der Detailansicht über die Beschreibung hinaus auch die Kontaktadresse der Fundservicestelle, bei der der Gegenstand gefunden wurde.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
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Kosten/Leistung
  • Auskunft des Fundbüros: kostenlos
  • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
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Sonstiges

Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.

Die Höhe des Finderlohns beträgt:

  • bei einem Wert bis 500 €: 5 %
  • bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus

  • 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 und 500,00 Euro und
  • 1,5 % für den 500,00 Euro überschreitenden Wert.

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu