Schwerbehindertenausweis

Kranke und behinderte Mitbürger, die durch Krankheit in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, können einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.
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Verfahrensablauf
Anträge auf erstmalige Erteilung eines Schwerbehindertenausweises sowie Änderungsanträge sind beim Bürgerbüro der Stadt Metzingen erhältlich und können auch dort zur Weiterleitung an das Kreissozialamt wieder abgegeben werden.

Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen können bei der selben Stelle gestellt werden, sofern der Schwerbehindertenausweis noch ein Verlängerungsfeld aufweist und der Ablauf der letzten Gültigkeit nicht weiter als ein Jahr zurückliegt.

Des weiteren darf der im Ausweis eingetragene Grad der Behinderung und die anerkannten gesundheitlichen Merkmale nicht durch Bescheid des Versorgungsamtes geändert worden sein.
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