Mahnungen

Da Mahnungen und Vollstreckungen für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Ratenzahlungs-/Stundungsantrag auf jeden Falll vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Der Antrag ist schriftlich bei der Stadtkasse zu stellen. Grundsätzlich ist es notwendig, diesem Antrag Unterlagen bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind.

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