Abbruch baulicher Anlagen

Zur Abbruchgenehmigung sind folgende Bauvorlagen einzureichen:

  1. einen Übersichtsplan mit Bezeichnung des Grundstücks, Straße und Hausnummer im Maßstab 1:500
  2. die Angaben von Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage
  3. die baurechtliche Bestätigung (Befähigungsnachweis) der beauftragten Fachfirma
  4. Nachweis gegebenenfalls erforderlicher sonstiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z. Bsp. Denkmalschutz)
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