Namensrechtliche Erklärungen
Im Eherecht gibt es die gesetzlichen Möglichkeiten seinen Familiennamen zu bestimmen.
Erklärungen zum Ehenamen, Wiederannahme eines früheren Namens oder das Voran-bzw. Anfügen eines Namens zum Ehenamen können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
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Standesamt
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Standesamt
Die Namenserklärung wird erst wirksam beim Standesamt der Eheschließung. Wird die Erklärung abgegeben beim Standesamt das nicht gleichzeitig Eheschließungsstandesamt ist – wird die Erklärung erst wirksam mit Eintrag im Eheregister. Sie erhalten dann auf Antrag vom dortigen Standesamt eine Bescheinigung mit dem Datum der Wirksamkeit zugesandt und können danach ihre Ausweise ändern.
· Personalausweis/Reisepass
· Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung oder Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils
· begl. Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführt. Familienbuches
Erklärung zur Namensführung 40,00 Euro