Schlussabnahme

Neu errichtete Gebäude, bauliche Nutzungsänderungen und sonstige bauliche Anlagen sind, wenn es in der Baugenehmigung angeordnet ist, nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlußabnahme zu unterziehen.

Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert. Eine abweichende Bauausführung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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