Rentenangelegenheiten
Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten für die Arbeiter-, wie für die Angestelltenversicherung weitgehend dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, den Versichertenältesten und bei den Ortsbehörden.
Hinterbliebenenrente
Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des/der Versicherten zu stellen. Der Hinterbliebenenrentenantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ortsbehörde.
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Sachbearbeiterin Wohngeld (Buchstaben A - K) und Ortsbehörde Rentenversicherung
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Sachbearbeiterin Wohngeld (Buchstaben L - Z) und Ortsbehörde Rentenversicherung
Sollten Sie Fragen zu sämtlichen Renten- und Versicherungsangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige Sachbearbeiter/In.
Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.