Landesfamilienpass

Einen Landesfamilienpass erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern zusammenleben.

- Alleinerziehende, die mit mindestens eimem kindergeldberechtigten Kind zusammmenleben.

- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindesten 50 Prozent Erwerbsminderung.

Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden und wird jedes Jahr verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gutscheinhefte werden jährlich ausgegeben. Sie erhalten die Gutscheinhefte beim Bürgerbüro.

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Ansprechpartner
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Landesfamilienpass Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen.
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Kosten/Leistung
Der Landesfamilienpass ist gebührenfrei.
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Zugehörigkeit zu