Anmeldung bei der Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Hierzu sind alle Ausweispapiere der Familienangehörigen notwendig. Volljährige Kinder müssen sich persönlich bei der Meldebehörde anmelden. Alleinerziehende müssen zur Ummeldung der mit Ihnen ziehenden Kinder Nachweise über die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes oder eine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen Sie von allen zuziehenden Personen den Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers.
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Frist/Dauer
Anmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Wohnungsbezug.
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Kosten/Leistung
Anmeldungen sind gebührenfrei.
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