Hundesteuer
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Anmeldung einer Hundehaltung
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Abmeldung einer Hundehaltung
Senden Sie die unten angeführte Hundeanmeldung / Abmeldung ausgefüllt an die Stadtverwaltung. Der Steuerbescheid und die Hundemarke wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt anzuzeigen.
Die momentan erhobene Hundesteuer im Jahr für jeden im Stadtgebiet gehaltenen Hund entnehmen Sie der aktuell gültigen Hundesteuersatzung.
Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund, gemäß der aktuell gültigen Hundesteuersatzung. Ebenso den Betrag der Zwingersteuer pro Jahr.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.