Baugenehmigungsverfahren

Grundsatz: Ein Bauvorhaben ist zunächst einmal genehmigungspflichtig ! Nicht nur Neubauten, sondern auch Abbrüche/Abrisse, Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen bedürfen einer Baugenehmigung. Diese wird durch einen Bauantrag verfahrenstechnisch eingeleitet.

Die Baurechtsbehörde prüft die Frage der Genehmigungspflicht und der Verfahrensart:


  • Baugenehmigungsverfahren
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Kenntnisgabeverfahren
  • Verfahrensfreie Vorhaben
Im Baugenehmigungsverfahren werden die Bauanträge auf Einhaltung von bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, die in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Satzungen vorgegeben sind, hin überprüft.
Tangiert das Bauvorhaben auch die Belange anderer Behörden (z. Bsp. Gewässerschutz, Naturschutz, Gewerberecht, Verkehrsrecht, Denkmalschutz), so werden diese gehört und zu einer fachtechnischen Stellungnahme aufgefordert.
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Ansprechpartner
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Zum Bauantrag wird in der Regel benötigt:

  • Bauantrag nach amtlichem Formular
  • Baubeschreibung nach amtlichem Formular
  • Lageplan, schriftlicher Teil, nach amtlichem Formular
  • Lageplan, zeichnerischer Teil
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100
  • Entwässerungspläne
  • bautechnische Nachweise oder Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Bauleiterbestellung nach amtlichem Formular
  • Statistischer Erhebungsbogen
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Kosten/Leistung

Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen

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Zugehörigkeit zu