Denkmalschutz

Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes eines Gebäudes. Maßnahmen an einem Baudenkmal, welche in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung.

Die Stadt Metzingen ist Untere Denkmalschutzbehörde, also zuständig für derartige Genehmigungen im Stadtgebiet.

Eigentümer von Kulturdenkmalen oder Gebäuden in der Umgebung von eingetragenen Kulturdenkmalen können sich mit folgenden Fragen an die Baurechtsbehörde wenden:

  • Ist das Gebäude als Denkmal nach §§ 2, 12 DSchG eingestuft und in die Denkmalliste der Stadt Metzingen eingetragen?
  • Liegt das Gebäude nach § 15 DSchG in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals?
  • Bedarf eine bauliche Veränderung zusätzlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung?
  • Kann ein Zuschuss beim Referat Denkmalpflege (Regierungspräsidium Tübingen) beantragt werden?
  • Gibt es die Möglichkeit für den erforderlichen denkmalbedingten Mehraufwand durch die Baumaßnahme eine Bescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b EStG zu erhalten ?
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