Entwässerungsgenehmigung

Die Herstellung oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation bedarf einer Genehmigung.

Aufgrund der eingereichten Planunterlagen prüft die Baurechtsbehörde gemeinsam mit dem Fachbereich Baurecht, ob die eingereichte Bauausführung entwässerungstechnisch möglich ist und den Bestimmungen der städtischen Abwassersatzung entspricht.

Zur Genehmigung sind ein Bauantrag mit den Entwässerungsplänen vorzulegen.

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