Bauabnahmen und Baukontrollen

Neu errichtete Gebäude, bauliche Nutzungsänderungen und sonstige bauliche Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlußabnahme zu unterziehen.

Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert.

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Verfahrensablauf

Nach Durchführung der Bauarbeiten bei schlussabnahmepflichtigen Bauvorhaben ist vor Inbetriebnahme eine Schlussabnahme beim jeweiligen Sachbearbeiter zu beantragen.


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Kosten/Leistung

Die Gebühren für die Bauüberwachung und Bauabnahmen sind in der Baugenehmigungsgebühr enthalten, wenn sie amtlicherseits angeordnet sind, ansonsten sind sie nach dem Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen kostenpflichtig.

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Zugehörigkeit zu