Abbruch baulicher Anlagen
Zur Abbruchgenehmigung sind folgende Bauvorlagen einzureichen:
- einen Übersichtsplan mit Bezeichnung des Grundstücks, Straße und Hausnummer im Maßstab 1:500
- die Angaben von Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage
- die baurechtliche Bestätigung (Befähigungsnachweis) der beauftragten Fachfirma
- Nachweis gegebenenfalls erforderlicher sonstiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z. Bsp. Denkmalschutz)
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Fachbereichsleiter
Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen