Nutzungsänderung

Durch eine Änderung der Nutzung von Gebäuden/Gebäudeteilen oder baulichen Anlagen können sich baurechtliche Voraussetzungen ändern, die von der Behörde geprüft und genehmigt werden müssen. So kann sich zum Beispiel durch eine neue Nutzungsart der Stellplatzbedarf ändern, es können brandschutzrechtliche Anforderungen entstehen (Notausgänge), die Raumhöhen oder Schallschutzbestimmungen (gewerberechtliche Bestimmungen) können sich ändern und hygiene-technische Voraussetzungen (Sanitäranlagen) müssen unter Umständen erfüllt werden.

Eine Nutzungsänderung liegt zum Beispiel dann vor, wenn aus einer Wohnung eine Arztpraxis oder eine Verkaufsstätte gemacht wird, auch dann, wenn aus einer Tankstelle eine Reparaturwerkstatt entsteht.

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Ansprechpartner
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Verfahrensablauf
erforderliche Unterlagen siehe "Bauantrag"
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Kosten/Leistung
Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen
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Zugehörigkeit zu