Barrierefreies Bauen

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von kleinen Kindern, behinderten oder alten Menschen genutzt werden, sind so herzustellen, dass sie von diesen Personenkreisen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies gilt auch für sonstige öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten.

Ein Leitfaden für Architekten, Fachingenieure und Bauherren nach DIN 18024 Teil 2 zum Thema "Barrierefreies Bauen" ist bei der Baurechtsbehörde kostenlos erhältlich.

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