Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Metzingen
Am 20. Januar 2025 um 18 Uhr findet im Großen Sitzungssaals des Rathauses eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Metzingen statt.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auf den Gemarkungen Metzingen, Neuhausen und Glems gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Ob ein Flurstück im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt, kann auf dem Rathaus erfragt werden. Bitte geben Sie uns hierzu die Flurstücksnummer an.
Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Metzingen und deren Bevollmächtigte Zutritt. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer, sind schriftlich mit dem nachfolgend abgedruckten Vordruck beizubringen. Der Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen.
Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist ab 17 Uhr bis 18 Uhr. Um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten, da während des Einlasses die Stimmberechtigung geprüft und Stimmzettel ausgegeben werden müssen.
Namens des Gemeinderates werden die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Metzingen
zu dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung herzlich eingeladen:
1. Begrüßung durch Herr Baubürgermeister Haas
2. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
3. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
5. Bekanntgabe der Entscheidung zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Metzingen auf den Gemeindevorstand (Gemeinderat)
6. Anträge
7. Beratung der Satzung der Jagdgenossenschaft
8. Beschlussfassung nach § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
9. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
10. Verabschiedung der Satzung der Jagdgenossenschaft Metzingen
11. Verschiedenes
Anträge sind bis spätestens Mittwoch 15. Januar 2025 schriftlich oder per E-Mail an das Bürgermeisteramt Metzingen (Eline Özden, E-Mail e.oezden(at)metzingen.de) zu richten. Ebenso bitten wir vorab um Anmeldung mit Angabe des Flurstücks zur Prüfung der Berechtigung.