Ausnahmegenehmigungen für Wald- und Feldwege

Grundsätzlich ist das Befahren von Wald- und Feldwegen dem land- und forstwirtschaftlichen Dienst vorbehalten. Ausnahmegenehmigungen hierfür (z. Bsp. für Baustellenfahrzeuge) stellt der Fachbereich Bußgeld und Verkehr aus.

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