Bauarchiv

Die Einsichtnahme in die Bauakten kann aus rechtlichen Gründen nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden. Hierzu gehören Eigentümer mit entsprechendem Nachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Grundsteuerbescheid) oder Hausverwalter mit Verwaltervertrag.

Architekten, Planer, Statiker oder beauftragte Privatpersonen benötigen zusätzlich eine Vollmacht des Eigentümers. Bitte legen Sie die Nachweise vor Einsichtnahme vor und weisen Sie sich ggf. auf Verlangen aus.

Eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail ist notwendig.

Kontakt

Kosten entstehen je nach Anzahl der Kopien bzw. Größen der Ablichtungen