Bauvoranfrageverfahren
Vor Einreichung eines Bauantrages kann auf Antrag des Bauherrren auf einzelne Fragen des Vorhabens ein schriftlicher Bescheid durch die Baurechtsbehörde erteilt werden.
Die einzeln abzuklärenden Fragen sind konkret zu formulieren und mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre