Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie als Deutscher im Ausland Ihre Ehe schließen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte erteilen Ihnen das ausländische Standesamt, die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland und die deutsche Botschaft in dem betreffenden Land.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Welche Staaten das sind, erfahren Sie beim zuständigen Generalkonsulat. Ob eine Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses und eine Überbeglaubigung in Form einer Legalisation oder Apostille erforderlich ist, erfahren Sie ebenfalls bei der dortigen zuständigen Stelle.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes. Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig das Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes der BRD oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Bestand nie ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ist für Sie das Standesamt I in Berlin zuständig.
Um nach Ihrer Eheschließung den Familienstand beim Einwohnermeldeamt zu ändern, muss ihre Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen beeidigten Urkundenübersetzer vorgelegt werden. Erkundigen Sie sich bitte vorher ob Ihre Heiratsurkunde legalisiert sein muss. Ob weitere Urkunden/Unterlagen hierfür notwendig sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Ist einer der beiden Ehepartner deutsch, besteht die Möglichkeit der Nachbeurkundung der Eheschließung.
Namensführung
Erkundigen Sie sich beim ausländischen Standesamt über die Möglichkeiten Ihrer Namensführung in der Ehe. In vielen Ländern bestehen andere Möglichkeiten der Namensführung. Möglicherweise sollte nach der ausländischen Eheschließung noch eine Erklärung zur Namensführung nach deutschem Recht (bei Ihrem Wohnsitzstandesamt) abgegeben werden um die im Ausland erworbene Namensführung auch hier zu bestätigen oder festzulegen.